Heute teilen wir mit dir einen Gastbeitrag von unserem geschätzten Geschäftspartner und Finanz- und Versicherungsmakler Torsten Franke. Darin beantwortet er die wichtigsten häufig gestellten Fragen zur aktuellen Lage für Unternehmer und Freiberufler.
Wenn du Fragen zu diesen Themen hast, dann wende dich gern unverbindlich und vertrauensvoll an ihn. Wir können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Und jetzt wünschen wir dir viel Freude und Klarheit bei dem folgenden Gastbeitrag.
Unternehmen & Versicherungen & Corona Virus – Wer zahlt was? [Autor: Torsten Franke]
verständlicherweise erreichen uns derzeit viele Anfragen zur aktuellen Lage. Dabei geht es besonders um die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen und Freiberufler.
Wir haben daher die häufig gestellten Fragen kurz zusammengefasst:
WER zahlt meinen Betriebsausfall / Betriebsschließung?
- Die Betriebsunterbrechung ist Bestandteil der Betriebsinhaltsversicherung (Ausnahme: Ärzte im freiwilligen Einsatz)
- Wichtig hierbei: in den meisten Policen MUSS die Betriebsschließung jedoch behördlich angeordnet sein – daher war es wichtig, dass zum Beispiel die Schließung von Schulen, Kita´s und Sportstätten durch die Bundesländer oder die zuständigen Ordnungsämter erfolgt ist. Damit können die privaten Träger der betroffenen Einrichtungen jetzt auch auf Ihre Betriebsunterbrechung in der Inhaltsversicherung zurück greifen.
- Wird ein Kleinbetrieb oder einzelne Personen durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt (§29 und §30 Infektionsschutzgesetz), so kann der Arbeitgeber nach §56 Infektionsschutzgesetz den ausgezahlten Nettolohn erstattet bekommen.
- ACHTUNG! Diese Regelungen gelten auch für Selbständige und Freiberufler! Dabei geht die Behörde i.d.R. vom Gewinn des Vorjahres aus dem Steuerbescheid aus (konkret geregelt im §56 IfSG).
WER zahlt für die vorsorgliche selbst durchgeführte Schließung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebes?
- Vorsorgemaßnahmen sind gut und wichtig, solange jedoch keine behördliche Anweisung oder Quarantäne vorliegt, ist die vorsorgliche freiwillige Schließung leider nicht Bestandteil der abgedeckten Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung oder dem Maßnahmenkatalog aus dem Infektionsschutzgesetz.
WAS kann ich als kleiner Mittelständler tun?
- In vielen beratenden Berufen ist es möglich, Home Office oder Telearbeitsplätze zu nutzen. Hier lässt sich, wenn auch mit Einschränkungen, der Unternehmensbetrieb aufrechterhalten.
- Handwerker und produzierende Unternehmen stehen jedoch vor einer echten Herausforderung. Daher sollten alle Maßnahmen konkret auf Ihre Situation zugeschnitten sein.
Wenn es möglich und betriebstechnisch umsetzbar ist, helfen hier jedoch die Regelungen, die sich aus dem Umlageverfahren U1 ergeben. Damit lassen sich zumindest Personalkosten bis 80% reduzieren!
WER hilft bei Liquiditätsengpässen, Krediten und Steuerzahlungen?
- Halten Sie kommunikativ engen Kontakt mit Ihrem Steuerberater (Steuerstundungen), Ihrer Hausbank und den diversen Investitionsbanken der Länder. Auf den Web Seiten der IHK finden Sie zudem eine Liste mit den zur Verfügung stehenden Programmen der Investitions- und Bürgschaftsbank zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Die zuständigen Arbeitsämter unterstützen aktiv bei der Beantragung von Kurzarbeit – derzeit übernehmen die Ämter die SV Beiträge zusätzlich!
Panik hilft in Zeiten von Epidemien nicht weiter und richtet betriebswirtschaftlich oft größeren Schaden an.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Wollen Sie prüfen, was Ihre Versicherungen abdeckt oder welche Förderprogramme Sie nutzen können?
Rufen Sie mich gern unter 030-202367551 oder 0177-4111426 an!
Herzliche Grüße vom Berliner Müggelsee
Ihr Torsten Franke (bikap Berliner Immobilien & Kapitalanlagen GmbH)
Zum Autor: Torsten Franke ist geschäftsführender Gesellschafter der bikap Berliner Immobilien & Kapitalanlagen GmbH. Mit seinem Unternehmen ist er tätig als unabhängiger Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler.