Der Gründungszuschuss – Ein Überblick

Wenn Sie Arbeitslosengeldbeziehen und zukünftig einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeitnachgehen wollen, könnte der Gründungszuschuss ein interessantes Fördermittelfür Sie darstellen.

Der Gründungszuschuss ist ein Instrument der Arbeitsförderung und wird in Form eines Zuschusses gezahlt. Er dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherungin der Zeit nach der Existenzgründung. Allerdings handelt es sich dabei um eine „Kann-Leistung“, über die im Einzelfall entschieden wird. Welche Voraussetzungenerfüllt werden müssen, damit der Grünungszuschuss geleistet wird, ist im § 93 SGB III geregelt. Demnach müssen

  • Sie bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben,
  • der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit ihrer Existenzgründung durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK, Fachverbände, Kreditinstitute etc.) nachweisen und
  • ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.

Zudem gilt zu beachten: Sollten Sie bereits einmal eine Förderung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach SGB III erhalten haben, muss das Ende des Förderzeitraumes mindestens 24 Monate zurück liegen.

Wenn Ihrem Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses stattgegeben wird, können Sie mit einem Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich monatlich 300 Euro für einen Zeitraum von sechs Monaten rechnen. Für weitere neun Monate kann der Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro gezahlt werden, wenn Sie ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen.

Tipps für Sie:

  • Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie die Vorrausetzungen erfüllen.
  • Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Vorbereitung ihrer selbständigen Tätigkeit.
  • Arbeiten Sie mit ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eng zusammen. Ermitteln Sie ihren voraussichtlichen Start der Existenzgründung und berechnen Sie gemeinsam den dann zur Verfügung stehenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich rechtzeitig den Antrag auf Gründungszuschuss aushändigen.
  • Nutzen Sie Unterstützungsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf die selbständige Tätigkeit. In vielen Bundesländern werden Existenzgründungsberatungen mit Zuschüssen gefördert.
  • Erarbeiten Sie ein schlüssiges Konzept zu ihrer Idee, das ihnen aufzeigt, wie sich ihr Unternehmen am Markt entwickeln könnte und ob ihre Idee wirtschaftlich tragfähig ist.

Die Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase können im Land Brandenburg zu 100 % gefördert werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unser Know-How.