Rechtsformen für Ihr Unternehmen

Die Wahl der Rechtsform gibt für ihr Unternehmen feste Rahmenbedingungen vor und weist zahlreiche rechtliche, finanzielle, strukturelle und persönliche Konsequenzen auf. Rechtsformen regeln unter Anderem die Haftung, Möglichkeiten der Geschäftsführung, Beteiligungen an Gewinn und Verlust und Anforderungen an Rechnungs- und Bilanzregelungen.

Im Allgemeinen bestimmt der Unternehmer selbst, welche Rechtsform er wählt. Eine optimale Rechtsform wird es dabei meistens nicht geben. Deswegen sollten die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gut durchdacht werden. Eine nachträgliche Änderung der Rechtsform ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, meist ist dies jedoch sowohl zeitaufwendig als auch kostenintensiv. Daher sollten Sie sich im Vorfeld ausreichend Gedanken zur geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen machen.

Grundsätzlich wird bei den Rechtsformen zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen bietet eine einfache und flexible Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen. Die Gründungsformalitäten hierbei sind gering. Jedoch haftet der Einzelunternehmer als natürliche Person für unternehmerische Schulden mit seinem gesamten Vermögen – geschäftlich und privat.

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Für die GbR gelten ähnliche Vorschriften wie für Einzelunternehmer, denn auch hier haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die GbR ist rechtlich keine Firma, obwohl sie als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt ist. Zur Unternehmensgründung melden die Gesellschafter jeweils ein Gewerbe an. Die Gründungsformalitäten sind auch hier gering und es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Eine GbR wird durch den Eintrag ins Handelsregister zur offenen Handelsgesellschaft und unterliegt damit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Haftung aller Gesellschafter mit dem Privatvermögen bleibt auch hier erhalten.

Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von der offenen Handelsgesellschaft vor allem dadurch, dass die Haftung bei einem oder mehreren Gesellschaftern begrenzt ist. Es werden die voll haftenden „Komplementäre“ und die beschränkt haftenden „Kommanditisten“ unterschieden. Diese Rechtsform eignet sich für Unternehmer, die Startkapital suchen aber eigenverantwortlich bleiben möchten, denn das Geschäft wird durch die Komplementäre allein geführt.

Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften gehören vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). Um eine GmbH gründen zu können ist ein Mindestkapital von 25.000 € notwendig. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist die GmbH eine juristische Gesellschaft und haftet nur mit dem Gesellschaftervermögen. Das ist der große Vorteil der GmbH. Jedoch besteht bei der GmbH ein erhöhter Gründungaufwand und die Erstellung einer Bilanz als Jahresabschluss ist notwendig. Als Sonderform der GmbH gilt die Unternehmergesellschaft. Sie ist wie die GmbH eine juristische Gesellschaft, unterliegt ebenfalls dem GmbH-Gesetz (GmbHG), kann jedoch mit weniger als 25.000 Euro gegründet werden (§ 5a GmbHG). Bei der Unternehmergesellschaft muss aber ein Viertel des Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage einbehalten werden bis ein Betrag von 25.000 € erreicht ist. Diese Rechtsform eignet sich für Gründer kleinerer Unternehmen, die die Haftung beschränken möchten, aber nicht über 25.000 Euro verfügen. Die Aktiengesellschaft wird wie die GmbH und die Unternehmergesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Diese Rechtsform ist eher typisch für große Unternehmen, die ihren Kapitalbedarf decken möchte. Das Grundkapital beträgt 50.000 €. Die Aktiengesellschaft ist an strenge Vorschriften gebunden, welche im Aktiengesetz (AktG) geregelt sind.

Mischformen

Neben diesen Rechtsformen gibt es auch Mischformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die GmbH & Co. KG. Die KGaA zählt zu den Kapitalgesellschaften. Ihre Grundform ist eine Aktiengesellschaft – statt eines Vorstandes verfügt sie über persönlich haftende Gesellschafter. Im Gegensatz dazu ist die GmbH und Co. KG eine Personengesellschaft. Anders als bei einer normalen Kommanditgesellschaft ist der persönliche haftende Komplementär keine natürliche Person sondern eine GmbH. Die GmbH & Co. KG eignet sich für Unternehmer die ihre Haftung beschränken aber die Flexibilität einer Personengesellschaft beibehalten wollen.

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