Sofortmaßnahmen für Unternehmen gut überlegt einsetzen [Stand 25.03.2020]

Für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter/innen mit Betriebssitz im Land Brandenburg gibt es ab heute die Möglichkeit bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen.

Da es sich um Zuschüsse handelt, gehen wir von zahlreichen Anträgen aus. Bitte achte darauf, dass du nur vollständige Antragsunterlagen zusendest, damit es zur versprochenen schnellen Auszahlung seitens der ILB kommt.

Aus unserer Sicht noch viel wichtiger ist: Denke genau darüber nach, welche Anträge du stellen willst, denn inzwischen gibt es mehrere Möglichkeiten finanzielle Unterstützungen aufgrund der Corona-Krise zu beantragen: 

  • Kurzarbeitergeld, 
  • KfW-Mittel, 
  • Infektionsschutzgesetz
  • Steuererleichterungen, aktuell neu: Erstattung der Sondervorauszahlung Umsatzsteuer
  • Versicherungsleistungen bei Betriebsunterbrechungen,…

Es besteht die Möglichkeit, dass sich diese Unterstützungen gegenseitig ausschließen und es später zu Rückforderungen kommen kann. Einen entsprechenden Hinweis findest du z. B. in der Richtlinie zur Gewährung der Soforthilfe Punkt 7.1 und im Antrag zur Soforthilfe Punkt 11.9.!

Unsere Empfehlung: 

  • Rechne die einzelnen Programme nach und entscheide mit kühlem Kopf!
  • Plane deine Liquidität für einen längeren Zeitraum und schaue, welche Möglichkeiten außerhalb der Förderinstrumente existieren, die die Fortführung deines Unternehmens gewährleisten. Was kannst du jetzt tun, um die Krise in eine Chance zu verwandeln?

Hast du aktuellen Fragen zu deinen Möglichkeiten als Unternehmer oder Selbständiger in Zeiten der Corona-Krise? Dann nimm gern unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen dich dabei eine individuelle Lösung für deine Situation zu finden.

Informationen zur Soforthilfe der ILB: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bleib gesund!

Dein Team von Jupe & Pohl – Die Unternehmensentwickler